POLICY ZUR MELDUNG VON RECHTSVERLETZUNGEN “WHISTLEBLOWING“

Das Wachinstitut VIGILPOL Società Coop. a r. l. hat in Übereinstimmung mit der Richtlinie (EU) 2019/1937, der Verordnung 2016/679 (GDPR), dem Gesetzesdekret Nr. 24/2023 sowie den Leitlinien zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, und dem Schutz von Personen, die Verstöße gegen nationale Vorschriften melden, interne Kommunikationskanäle eingerichtet, um Meldungen über tatsächliche oder vermutete Verstöße ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen abzugeben, unter voller Wahrung des Schutzes für den Hinweisgeber.

Zu diesem Zweck wurde die IT-Plattform "Legality Whistleblowing" für die Einreichung und Verwaltung interner Meldungen eingeführt, die unter folgendem Link erreichbar ist: https://vigilpol.segnalazioni.net/.

Zudem wurde eine Informationsschrift sowie eine Richtlinie erstellt, die folgende Ziele verfolgt:

  • Förderung einer Unternehmenskultur, die auf Transparenz, Verantwortung und Integrität basiert;
  • Einrichtung und Bekanntmachung des internen Meldekanals;
  • Definition der Zuständigkeiten im Hinblick auf den Prozess der Meldungsbearbeitung;
  • Darstellung der vorgesehenen Schutzmaßnahmen für den Hinweisgeber und des Schutzsystems gemäß den gesetzlichen Bestimmungen;
  • Darstellung des Sanktionssystems, das in der Gesetzgebung sowohl für das Unternehmen als auch für den Hinweisgeber vorgesehen ist.


Für Informationen 

und Konsultationen

Share by: